Amtliche Meldung

Besteht Interesse an Mischgebietsflächen?

Im Hinblick auf die Entstehung des neuen B-Plans Nr. 15 „Diekgraben“ möchte die Gemeinde in Erfahrung bringen, ob es Interesse an Mischgebietsflächen gibt.
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 BauNVO). Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. Geschäfts- und Bürogebäude,
3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des
Beherbergungsgewerbes,
4. sonstige Gewerbebetriebe,
5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
6. Gartenbaubetriebe,
7. Tankstellen,
8. Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten zulässig sind, die überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt sind.

Interessenten melden sich bitte bis zum 18.08.2021 per E-Mail unter info@amt-jevenstedt.de oder telefonisch unter 04331/8478-56.
Sönke Schwager
Bürgermeister

086 B-Plan 15_Geltungsbereich_28-07-2021 Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.